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NWB Nr. 36 vom Seite 2907

Ehrenamt – Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens liegt vor

[i]Stellungnahme des DStV e. V. vom 24. 8. 2012Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV e. V.) weist darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium einen überarbeiteten Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung einer ehrenamtlichen Tätigkeit an die Verbände zur Stellungnahme versandt hat.

Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn das Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Nach einem BMF-Schreiben von Anfang des Jahres sind die Entgelte für die ehrenamtliche Tätigkeit regelmäßig dann angemessen, wenn die Entschädigung den Betrag in Höhe von 50 € je Tätigkeitsstunde nicht übersteigt, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten insgesamt den Betrag von 17.500 € im Jahr nicht übersteigt. Die Grundsätze dieses Schreibens sollten ursprünglich auf Umsätze anzuwenden sein, die nach dem ausgeführt werden (s. BStBl 2012 I S. 59). Mit Schreiben vom hat das BMF die Übergangsfrist bis zum verlängert ( BStBl 2012 I S. 344). 

[i]Text der Stellungnahme unter www.dstv.deSowohl die im BMF-Schreiben formulierten verschärften Dokumentationspflichten, Vergütungshöchstgrenzen als auch die generelle ...

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