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NWB EV 9/2012 S. 276

Offene Immobilienfonds stehen vor dem Aus

Neben einigen steuerlichen Vorteilen bestand bisher der Reiz von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds auch darin, dass Anleger in Sachwerte investieren, ihre Gelder aber jederzeit wieder durch Rückgabe der Fonds abziehen konnten. Das soll sich künftig durch das AIFM-Umsetzungsgesetz der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) ändern, zu dem das BMF einen Diskussionsentwurf veröffentlicht hat. Die Richtlinie muss bis zum 22. 7. 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein Kernpunkt des AIFM-Umsetzungsgesetzes: Es dürfen künftig keine offenen Immobilienfonds mehr aufgelegt werden, vielmehr werden nur noch geschlossene Fondsbeteiligungen zugelassen. Offene Immobilienfonds, die es bis zum Kabinettsbeschluss bereits gibt, dürfen bestehen bleiben und ...

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