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Neue Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2908Der BFH hat in drei Urteilen (vom - VI R 25/11 und VI R 87/10 sowie vom - VI R 59/11) jeweils zur doppelten Haushaltsführung entschieden und dabei die Tatbestandsmerkmale berufliche Veranlassung, Unterhalten eines eigenen Hausstands sowie Wohnen am Beschäftigungsort weiter präzisiert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Für die [i]Private Lebensführung am Beschäftigungsort grds. unerheblichberufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung ( NWB OAAAE-13309) ist die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort grundsätzlich unerheblich. Sie ist insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige den Zweithaushalt in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Für die berufliche Veranlassung ist es ausreichend, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort eingerichtet wurde, um von dort aus den Arbeitsplatz schnell und unmittelbar zu erreichen. Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen entfällt allerdings die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen an den Beschäftigungsort verlagert und die W...