Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
Zur Auswirkung von Steuerbefreiungen und Erbauseinandersetzungen auf Schulden und Lasten im Nachlass
Zwecks Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs bei Erwerben von Todes wegen sind von dem der Besteuerung unterliegenden Vermögensanfall Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Hierbei ist zu prüfen, ob es sich von der Art her als auch der Höhe nach um abzugsfähige Verbindlichkeiten handelt. Der nachfolgende Beitrag beantwortet diese Frage insbesondere unter dem Fokus möglicher Steuerbebefreiungen, die grds. mit sogenannten Schuldenkappungen einher gehen. Umfassend wird ebenso dargestellt, wie sich Erbauseinandersetzungen auf etwaige Steuerbefreiungen und den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten auswirken. Dieses wird anhand praktischer Beispielsfälle und besonderer Einzelfragen sowie Antworten verdeutlicht. Die Behandlung von Schulden und Lasten, die im Rahmen der Ermittlung des Besteuerungswerts einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter Auflage als Gegenleistung/Leistungsauflage oder Duldungsauflage berücksichtigt werden und von Erwerbsnebenkosten unterliegt besonderen Regelungen, vgl. R E 10.10 Abs. 1 ErbStR mit Hinweis auf R E 7.4 ErbStR. Da diese aufgrund der neuen Erlassregelungen, inzwischen in H E 7.4 ErbStH aufgenommen, bereits mehrfach Gegenstand der Kommentierungen waren, wird nac...