Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung
Leitsatz
1) Negative Einkünfte aus der Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung dürfen gemäß § 2a EStG i.d.F. des JStG
2009 nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden.
2) Ein Anspruch auf Verrechnung negativer Vermietungseinkünfte ergibt sich weder aus einer Gleichstellung mit den Mitgliedstaaten
der EU noch aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie der Schweiz andererseits.
Fundstelle(n): CAAAE-15925
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FG Münster, Urteil v. 22.09.2011 - 2 K 2779/06 E,F