Keine Berücksichtigung gesondert festzustellender Einkünfte im
Einkommensteuerbescheid bei unterlassener Feststellung
Leitsatz
Die nicht als vorläufig
gekennzeichnete Berücksichtigung gesondert festzustellender erheblicher
selbstständiger Einkünfte einer Rechtsanwaltskanzlei als Ehegatten-GbR im
Einkommensteuerbescheid der zusammenzuveranlagenden Ehegatten ist ernstlich
zweifelhaft i. S. d. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO, wenn bisher kein
Gewinnfeststellungsbescheid ergangen ist und dies dem FA auch nicht bewusst
ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 969 Nr. 21 SAAAE-15924
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 30.07.2012 - 8 V 997/12
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