Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht
des kindergeldberechtigten Pflegers/Betreuers gegenüber dem volljährigen
behinderten Kind
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen für eine
Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG liegen nicht vor, wenn der
Kindergeldberechtigte in seiner Funktion als Pfleger/Betreuer dem Kind zwar
Unterhalt gewährt, es an einer Verletzung der Unterhaltspflicht mangels
gesetzlicher Unterhaltpflicht jedoch fehlt.
2. Eine analoge Anwendung des § 74
Abs. 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn die Kindergelberechtigung nicht an
eine aufgrund des Kindschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche
Unterhaltspflicht anknüpft, sondern bei Pflegekindern auf der familien- und
elternähnlichen Betreuungs- und Versorgungssituation beruht.
3. Entstehen dem
Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind
mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den
Sozialleistungsträger nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 8 DStRE 2013 S. 347 Nr. 6 EFG 2012 S. 2027 Nr. 21 OAAAE-15921
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