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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 3606/11 EFG 2012 S. 2027 Nr. 21

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 1601

Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht des kindergeldberechtigten Pflegers/Betreuers gegenüber dem volljährigen behinderten Kind

Leitsatz

1. Die Voraussetzungen für eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG liegen nicht vor, wenn der Kindergeldberechtigte in seiner Funktion als Pfleger/Betreuer dem Kind zwar Unterhalt gewährt, es an einer Verletzung der Unterhaltspflicht mangels gesetzlicher Unterhaltpflicht jedoch fehlt.

2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 EStG kommt nicht in Betracht, wenn die Kindergelberechtigung nicht an eine aufgrund des Kindschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht anknüpft, sondern bei Pflegekindern auf der familien- und elternähnlichen Betreuungs- und Versorgungssituation beruht.

3. Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 8
DStRE 2013 S. 347 Nr. 6
EFG 2012 S. 2027 Nr. 21
OAAAE-15921

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FG Baden-Württemberg v. 14.06.2012 - 12 K 3606/11

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