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Zollrecht | Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Zertifikat
Die Erteilung eines AEO-Zertifikats „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit” darf gemäß dem von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller in sicherheitsrelevanten Bereichen tätige Bedienstete einer Sicherheitsüberprüfung anhand der sog. Terrorismuslisten der Anhänge der VO (EG) Nr. 2580/2001 und der VO (EG) Nr. 881/2002 unterzieht.