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Aktivierung von Einzahlungen in die Instandhaltungsrückstellung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-15793 Mit (BStBl 2012 II S. 244) hat der BFH erstmals zu der Frage der steuerlichen Behandlung von Einzahlungen in Instandhaltungsrückstellungen bei einem bilanzierenden Gewerbetreibenden Stellung genommen. Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der eine Eigentumswohnung in seinem Betriebsvermögen hält und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung leistet, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und am Bilanzstichtag noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Hintergrund der Entscheidung
[i]Instandhaltungsrückstellung gehört zum Verwaltungsvermögen der EigentümergemeinschaftDie Beiträge und die Instandhaltungsrückstellung gehören – als Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft – zu den gemeinschaftlichen Geldern. Der einzelne Wohnungseigentümer ist in Höhe seiner Zahlungen an dem Verwaltungsvermögen beteiligt. Werden Im Rahmen einer Vermietungstätigkeit Beiträge zur [i]Werbungskostenabzug erst mit Investition zur Erhaltung des gemeinschaftlichen EigentumsInstandhaltungsrückstellung für eine im steuerrechtlichen Privatvermögen liegende Eigentumswohnung geleistet, können diese nicht bereits mit Abfluss der Be...