BFH - X R 13/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 4 S 3, EStG § 15 Abs 4 S 4, EStG § 15 Abs 4 S 5
Rechtsfrage
1. Fällt der Aufwand eines
Gruppenunternehmens aus einer gruppeninternen Umlagevereinbarung unter das
Verlustausgleichsverbot des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG, wenn er darauf beruht,
dass Ergebnisse, die eine gruppenzugehörige Holdinggesellschaft aus bestimmten
Zinstermingeschäften erzielt, aufgrund der Umlagevereinbarung anteilig anderen
Gruppenunternehmen weiterberechnet werden?
2. Kann ein CMS-Spread-Ladder-Zinsswap (Zahlungspflicht in Abhängigkeit
von der Höhe der Differenz zwischen dem Zweijahres- und dem
Zehnjahres-Swapsatz) der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs (Zinsverbilligung eines Betriebsmittelkredits) dienen, so
dass entsprechende Verluste gemäß § 15 Abs. 4 Satz 4 EStG vom
Verlustausgleichsverbot ausgenommen sind?
Termingeschäft; Verlustausgleich; Wirtschaftliche Betrachtungsweise; Zurechnung
Fundstelle(n):
XAAAE-15837