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NWB BB 9/2012 S. 261

Brandschutz: NRW macht Rauchmelder zur Pflicht

Noch in 2012 soll nach Bremen, Hamburg, Hessen und Thüringen auch in NRW bei Neubauten die Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingeführt werden. Bei bestehenden Gebäuden sind Übergangsfristen von bis zu drei Jahren vorgesehen.

Zwar wird der Einbau nicht immer bzw. in allen Bundesländern überprüft oder sanktioniert; Hauseigentümer, Vermieter oder Mieter müssen bei Verstößen im Schadensfall aber damit rechnen, dass es ohne Melder zu Problemen bei der Schadensregulierung kommt – bis hin zur Nichtzahlung!

Hinweis

Mehr Informationen zur neuen Rauchmelderpflicht erhalten Sie im Internet unter http://rauchmelderpflicht.net/.

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