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Auslandsgeschäfte: Gültigkeit der USt-IdNr. bestätigen lassen
Mandanten, die sich bei Auslandsgeschäften die USt-IdNr. eines gewerblichen Geschäftspartners nicht bestätigen lassen, haften im Betrugsfall gegenüber dem Finanzamt.
Betroffene Mandanten sollten sich im Bestätigungsverfahren vom Bundeszentralamt für Steuern erkundigen, ob eine ausländische USt-IdNr. gültig ist und ob die Angaben, u. a. zu Firma und Ort, mit den Daten der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaats übereinstimmen.
Die USt-IdNr. kann problemlos überprüft werden unter: www.bzst.bund.de → Online Dienste → Bestätigungsverfahren ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.