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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 19 | Berufsrecht: Haftung der Sozien in einer interprofessionellen Sozietät

Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften nach einem aktuellen Urteil des BGH für einen Regressanspruch wegen der Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.

Zur Abwechslung als Nächstes ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu einer berufsrechtlichen Frage. Der BGH hat erstmals über die Haftung der Sozien einer interprofessionellen Kanzlei entschieden. Also einer Praxis, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören.

Das Urteil aus Karlsruhe lässt sich so zusammenfassen: Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschlossen, so haften für einen Regressanspruch wegen der Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten alle Gesellschafter. Auch diejenigen Sozien, die selbst nicht Rechtsanwälte sind. Ein Steuerberater als Mitglied einer interprofessionellen Sozietät haftet somit auch dann persönlich, wenn er in eigener Person die vertraglich geschuldete Beratung nicht vornehmen darf.

In gemischten Sozietäten empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, ...

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