Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 16 | Grunderwerbsteuer: BFH verteidigt Rechtsprechung zum einheitlichen Vertragswerk
Der BFH hat – entgegen der Auffassung des Niedersächsischen FG – klargestellt, dass gegen die ständige Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht keine durchgreifenden unions- oder verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Zudem hat sich der BFH zur Anteilsvereinigung aufgrund einer gemischten Schenkung geäußert und seine Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler geändert.
Für Aufsehen hatte im Frühjahr ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts gesorgt. In ungewöhnlich scharfer Form hatte das FG die Rechtsprechung des II. Senats des Bundesfinanzhofs zum einheitlichen Vertragswerk angegriffen. Die Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer für Bauherren, die ein unbebautes Grundstück kaufen und später bebauen lassen, brachte den Einzelrichter des 7. Senats aus Hannover offenbar mächtig in Rage. Als enorm steuerverschärfend, ausschweifend und konturenlos brandmarkte Dr. Michael Balke die in der Tat kaum mehr übersehbare Kasuistik. Jetzt hat der BFH die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Finanzgericht aus Niedersachsen hatte geurteilt: Die Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag, der im Zusammenhan...