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Track 15 | Vermietung: Bauzeitzinsen können Herstellungskosten sein
Nach einem aktuellen Urteil des BFH können Bauzeitzinsen, die während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sind, in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das fertig gestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird.
Wer ein Haus baut und dieses nach der Fertigstellung vermietet, kann die Finanzierungskosten während der Bauzeit als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wie sieht es aber aus, wenn ein Werbungskostenabzug während der Bauphase nicht möglich ist? Über einen solchen Fall hatte aktuell der BFH zu befinden.
Ein Bauherr wollte ein Mehrfamilienhaus nach der Fertigstellung verkaufen. Die Bauzeitzinsen waren daher selbstredend keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Dann kam es aber anders als geplant. Der Verkauf kam nicht zustande. Der Hausbesitzer entschloss sich daher, seine Immobilie nun doch zu vermieten.
Was die Bauzeitzinsen angeht, stellt sich die Frage: Können diese in die Herstellungskosten einbezogen werden? Dann wirken sie sich wenigstens im Wege der Abschreibung steuermindernd aus – verteilt auf die Nutzungsda...