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Fall Bernhard Blitzblank
Aufgabe aus der Umsatzsteuer
I. Sachverhalt
I. Allgemeines
Bernhard Blitzblank (B) betreibt seit Januar 2009 in Siegburg bei Bonn eine Fensterbauerei. Aufgrund des starken Konkurrenzdrucks in diesem Geschäftsfeld kam B auf die Idee, neben der Herstellung und dem Einbau der Fenster auch die Fensterreinigung durch sein Unternehmen anzubieten. Seitdem wirbt er mit dem Werbespruch: „Makelloser Einbau mit streifenfreiem Durchblick”. Mit fairen Preisen und guter Qualität konnte er sein Unternehmen ständig vergrößern und in 2011 bereits 15 Arbeitnehmer beschäftigen. In 2010 beliefen sich die Umsätze auf 275 000 € und die Umsatzsteuer auf 45 000 €.
II. Einzelsachverhalte
1. Fenster
Im Juni 2011 erhielt B von Eva Alt (E) den Auftrag, die Fenster
ihres Hauses in Siegburg-Zange auszutauschen. Da E lediglich einfach verglaste
Fenster hatte, wollte sie auf den neuesten Energiestandard umrüsten, um den
explodierenden Energiekosten entgegenzuwirken. In dem denkmalgeschützten
Jugendstilhaus der E dürfen nur ganz bestimmte Holzfenster eingebaut werden.
Sie schloss mit B am den Vertrag über den kompletten Austausch der
bisherigen Fenster und den Einbau von top-energie-...