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EStR R 9a. (Zu § 9a EStG)

Zu § 9a EStG

R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten

Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während eines Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.

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EAAAE-15625

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