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Neue Verrechnungspreis- und APA-Vorschriften in Malaysia
[i]Verrechnungspreise und APA-Regelung in Malaysia aktualisiertAm wurden neue Verrechnungspreis- und APA-Vorschriften in Malaysia veröffentlicht. Diese neuen Verrechnungspreisvorschriften ergänzen die bestehende Gesetzgebung zu Verrechnungspreisen (Abschnitt 140A des Income Tax Act 1967 sowie die 2003 veröffentlichten Malaysian Transfer Pricing Guidelines). Sie geben zudem eine weiterführende Orientierung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und zum Detaillierungsgrad der Verrechnungspreisdokumentation. Die neuen APA-Vorschriften ergänzen die bestehende APA-Gesetzgebung (Abschnitt 132 und 138C des Income Tax Act 1967), spezifizieren die für die Beantragung eines APAs erforderlichen Informationen und stellen Richtlinien für den APA-Prozess bereit. Die neuen Vorschriften gelten rückwirkend ab dem .
I. Verrechnungspreisvorschriften
Gemäß Abschnitt 140A des Income Tax Act sind in Malaysia sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Transaktionen mit verbundenen Unternehmen dokumentationspflichtig. Eine Verrechnungspreisdokumentation ist dabei zeitnah zu erstellen und dem Inland Revenue Board („IRB”) auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Anforderung wird üblicherweise eine Frist von 14 Tagen...