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Umsatzsteuer | Entstehung der Steuer bei unrichtigem Steuerausweis
Das BMF hat zur Entstehung der Steuer bei einem unrichtigen Steuerausweis Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst ( NWB XAAAE-14544).
Wer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausweist, als er nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet auch den Mehrbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG). Die (Mehr-)Steuer entsteht dabei grds. in dem Zeitpunkt, in dem die regulär geschuldete Umsatzsteuer entsteht, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG). Der Unternehmer kann in diesen Fällen den Steuerbetrag bzw. die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger später berichtigen (§ 14c Abs. Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 1 UStG). Die Berichtigung ist für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistu...