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Bewertung von Fremdwährungsdarlehen
(1) Bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von ca. zehn Jahren begründet gem. rkr. Urteil des Hessischen NWB YAAAD-97882 ein Kursanstieg der Fremdwährung keine voraussichtlich dauernde Teilwerterhöhung. (2) Bei der für die Abzinsung notwendigen Bestimmung der Laufzeit eines unverzinslichen Darlehens (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) kommt es nicht darauf an, dass das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündbar ist, wenn zum Bilanzstichtag aufgrund der tatsächlichen Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, dass das Darlehen nicht gekündigt werden wird. (3) Bei börsennotierten Aktien ist eine voraussichtlich dauerhafte Teilwertminderung anzunehmen, wenn im Zeitpunkt der Bilanzerstellung S. 641keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufho...