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Aufstockung einer nach § 7g EStG a. F. gebildeten Ansparabschreibung
(1) Eine nach Maßgabe der Altfassung des § 7g EStG gebilde-te Ansparabschreibung kann gem. NWB GAAAE-12814 trotz der Überschreitung der durch das UntStRefG vom eingeführten Gewinngrenze im zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung aufgestockt werden. (2) Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 23 Satz 3 EStG 2007 lässt Raum S. 640für eine parallele Anwendung der Altfassung des § 7g EStG bei unter dessen Geltung gebildeten Ansparabschreibungen (Bezug: § 7g, § 52 EStG; § 7g EStG a. F.).