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EuGH  - C-190/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EG Art 56 Abs 1, AEUV Art 63, EG Art 58 Abs 1 Buchst a, EG Art 58 Abs 3, AEUV Art 65 Abs 1 Buchst a, AEUV Art 65 Abs 3

Rechtsfrage

1. Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 AEUV) auf die Beurteilung der Zulässigkeit der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften durch einen Mitgliedstaat anzuwenden, die bezüglich der Rechtslage der Steuerpflichtigen differenzieren, indem sie Investmentfonds mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Rahmen einer allgemeinen persönlichen Befreiung die Befreiung von der pauschalen Körperschaftsteuer für erhaltene Dividenden gewähren, eine solche Befreiung jedoch nicht für einen Investmentfonds vorsehen, der steuerlich in den USA ansässig ist?

2. Kann die unterschiedliche Behandlung von Fonds mit Sitz in einem Drittstaat und Fonds mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die im nationalen Recht betreffend die persönliche Befreiung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, im Licht von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (jetzt Art. 65 Abs. 1 Buchst. a AEUV in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 AEUV) als gerechtfertigt angesehen werden?

Drittstaat; EU; Fonds; Investmentfonds; Körperschaftsteuer; Mitgliedstaat

Fundstelle(n):
CAAAE-15468

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-190/12 - erledigt.

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