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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung eines Fahrsicherheitstrainings
Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die u. a. von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden, steuerfrei, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Zur Frage, ob ein Fahrsicherheitstraining „Schul- oder Hochschulunterricht” i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der MwStSystRL darstellen kann, hat der Stellung genommen. Bereits mit Urteil vom - V R 52/06 NWB QAAAC-72110 hatte der BFH entschieden, dass Kurse zur Vermittlung von „Sofortmaßnahmen am Unfallort” als „Schul- oder Hochschulunterricht” angesehen werden können und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Kultusministerien verschiedener Bundesländer es für erforderlich oder zumindest wünschenswert hielten, den Inhalt diese...