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NWB Nr. 34 vom Seite 2744

Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht

Volker Schmidt und Ulrike Leyh

Mit Beschluss vom hat das BVerfG in der Sache 1 BvL 16/11 entschieden, dass es gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, wenn eingetragene Lebenspartner vor Inkrafttreten des JStG 2010 nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum eine Neuregelung für Altfälle zu treffen, welche den Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaften (ab dem ) bis zur bereits durch das JStG 2010 erfolgten gesetzlichen Grunderwerbsteuerbefreiung für Lebenspartner (seit dem ) beseitigt.

Die Kläger des Ausgangsverfahrens hatten im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Im Januar 2009 schlossen die Lebenspartner eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Mit dieser hoben sie den gesetzlichen Güterstand auf, vereinbarten Gütertrennung und regelten den erzielten Zugewinn, indem sie sich wechselseitig ihre Miteigentumsanteile an zwei jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Immobilien zum Zwecke des jeweiligen Alleineigentums übertrugen.

Das Finanzamt setzte jeweils Grunderwerbsteuer fest. Das Einspruchsverfahren, in dem di...

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Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht

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