Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veränderung der Methodik der Abwasserberechnung
Gebühren für die Abwasserbeseitigung
[i]Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2012, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-42751-0Für die Heranziehung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in Baden-Württemberg (BW) seit 2004 und 2010, in NRW seit 2007 hat sich aufgrund verschiedener Entscheidungen eine erhebliche Veränderung vollzogen. Zusätzlich zur Heranziehung nach dem Frischwassermaßstab für das Schmutzwasser ist nunmehr auch eine ergänzende Heranziehung für das Regenwasser geboten (OVG NRW, Urteil vom - 9 A 3648/04, KStZ 2008 S. 74, sowie , VBlBW 2005 S. 239 und , KStZ 2009 S. 472). Dies gilt expressis verbis auch für Mittelstädte und kleinere Gemeinden (Hess. VGH 2 S 2938/08 Rn. 28). Den Gemeinden steht es künftig nur dann frei, auf die Erhebung einer speziellen Gebühr für das Niederschlagswasser zu verzichten, wenn die für die Beseitigung des Regenwassers zusätzlich entstehenden Kostenanteile nur geringfügig sind. Die Geringfügigkeitsschwelle sieht das Bundesverwaltungsgericht bei 12 % (, KStZ 1973 S. 92). Diese Entwicklung erforderte bei den Gemeinden und Städten, die bis 2004/2007 und danach am aussc...