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Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute und morgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2756Derzeit herrscht große Unklarheit in Bezug auf die umsatzsteuerliche Behandlung von berufsbildenden Bildungsleistungen. Auslöser hierfür ist die vom Gesetzgeber geplante Änderung des § 4 Nr. 21 und 22 UStG durch das JStG 2013 zur Anpassung an die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.
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Konsequenzen der Neuregelung
Vielfach wird derzeit in der Fachliteratur der Eindruck erweckt, durch die Neufassung der Vorschrift trete eine vollständige Änderung der bisherigen Rechtslage ein, die dazu führt, dass sich berufsbildende Bildungsleistungen für vorsteuerabzugsberechtigte Endnutzer verteuern. Die Verteuerung ergibt sich aufgrund der Weitergabe von Vorsteuerbeträgen aus bezogenen Vorleistungen (z. B. Schulungsskripten), die von den Bildungsinstituten im Falle der Steuerbefreiung aufgrund des Vorsteuerausschlusses nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG nicht abgezogen werden können. Diese Verteuerung ist mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift, nämlich den Zugang zu Bildungsleistungen nicht durch höhere Kosten infolge der Umsatzsteuerbelastung zu versperren, nicht vereinbar.
[i]Geplante Gesetzesänderung führt nicht zur vollständigen Änderung der Rechtslage ...Die geplante Gesetzesänderung bringt aber auf jeden Fa...