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Steuerbefreiung vs. Abzug von Nachlassverbindlichkeiten - Übersicht
Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs bei Erwerben von Todes wegen sind von dem Vermögensanfall, der der Besteuerung unterliegt, Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Mögliche Steuerbefreiungen können dazu führen, dass Verbindlichkeiten nur noch eingeschränkt abziehbar sind.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über
die (wesentlichen) Steuerbefreiungen,
die Folgen einer schädlichen Verfügung und
die jeweilige Wechselwirkung auf den Abzug von Schulden und Lasten.
Ausführliche Beiträge zu dieser Thematik finden Sie in: und NWB XAAAG-95312
Hinweis: Für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem sind bei der Schuldenzuordnung die durch das JStG 2020 vom eingeführten Neuerungen des § 10 Abs. 6 ErbStG zu beachten. Für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem ist des Weiteren zu beachten, dass § 10 Abs. 6 ErbStG aufgrund der neuen Komplexität, u.a. bezüglich der Neuerungen zur Umsetzung der EUGH-Rechtsprechung, in § 10 Abs. 6, 6a und 6b ErbStG unterteilt wurde. Davon gibt § 10 Abs. 6b ErbStG vor, dass bei grundstücksbezogenen Belastungen keine Doppelberücksichtigung möglich ist (Bewertung/Besteuerung).
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