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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 R 2855/12 B

Gesetze: SGG § 73a; ZPO § 114

Leitsatz

Leitsatz:

In sozialgerichtlichen Verfahren, in denen (auch) medizinische Feststellungen zu treffen sind, kann eine Erfolgsaussicht im Regelfall erst dann bejaht werden, wenn noch ein weiteres medizinisches Gutachten von Amts wegen eingeholt werden muss. Einem solchen Fall ist jedoch auch die Konstellation gleichzusetzen, in der das Gericht dezidierte - über die reine Diagnose- und Befundübermittlung hinausgehende - Beweisfragen an sachverständige Zeugen richtet, deren Beantwortung an sich einer Beurteilung durch einen Sachverständigen bedarf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAE-15377

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.07.2012 - L 11 R 2855/12 B

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