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(Kooperative) Prüfung der Rechnungslegungspolitik durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer – Eine normative und empirische Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der Gewinnverwendungspolitik
Infolge seiner umfassenden Überwachungspflicht nach § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft in Abgrenzung zum Abschlussprüfer neben der Recht- und Ordnungsmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit der Rechnungslegungspolitik des Vorstands zu beurteilen. Dennoch ist auffällig, dass primär die Prüfung der Gewinnverwendungspolitik durch den Aufsichtsrat bislang im Schrifttum äußerst restriktiv erörtert wurde. Die zentrale Bedeutung der Aufsichtsratsprüfung zeigt sich u. a. am Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der nach enger juristischer Auslegung des Handelsrechts kein verpflichtendes Prüfungsobjekt des Abschlussprüfers darstellen soll. Der vorliegende Beitrag gibt neben einer normativen Analyse zur Reichweite und zu den Interdependenzen beider Prüfungen die Ergebnisse einer empirischen Befragung von 30 Aufsichtsräten im Deutschen H-Aktienindex (HDAX) und Abschlussprüfern der „Big Four” -Prüfungsgesellschaften wieder, welche einen Einblick in ihre Kooperation im Rahmen der Prüfung der Rechnungslegungspolitik und der Gehilfenfunktion des Abschlussprüfers geben.