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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 284/11

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Anwendung der 1 %-Regelung: Tatsächliche Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer

Leitsatz

  1. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG sowie § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG begründen keinen steuerbaren Tatbestand sondern regeln nur die Bewertung eines Vorteils, der dem Grunde nach feststehen muss.

  2. Die Anwendung der 1%-Regelung setzt voraus, dass der ArbG seinem ArbN tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.

  3. Die unbefugte Privatnutzung des betrieblichen Pkw hat keinen Lohncharakter. Ein derartiger Vorteil, den sich der ArbN „selbst zuteilt”, zählt nicht zum Arbeitslohn.

Fundstelle(n):
UAAAE-14999

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2012 - 1 K 284/11

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