Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bei Teilvermietung an Arbeitgeber
Leitsatz
Zum Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bei denen die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben wird.
Zu der Frage, wann ein Vorteil für eine Beschäftigung gewährt wird.
Wird eine Wohnung zum Teil als Heimarbeitsplatz an den ArbG fremdvermietet, zum Teil aber zu eigenen Wohnzwecken genutzt,
sind gebäudebezogene Aufwendungen nur insoweit als WK abziehbar, als sie auf den vermieteten Heimarbeitsplatz entfallen. Mitvermietete
Gemeinschaftsflächen sind nicht - auch nicht anteilig - einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-14997
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.06.2011 - 13 K 142/10
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