Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Beschluss v. - 11 Ko 3705/11 KFB

Gesetze: FGO § 4 StBGebV § 45 VV RVG Vorbemerkung 3 Abs 4 zu Teil 3 FGO § 79a Abs 1 Nr 5

Steuerberatergebührenrecht:

Leitsatz

1) Die gesetzliche Zuständigkeit des Berichterstatters des Finanzgerichtsverfahrens erstreckt sich auch auf die Entscheidung über Erinnerungen, sofern die Kostenentscheidung im vorbereitenden Verfahren durch den Berichterstatter getroffen worden ist. Der Senat des Finanzgerichts ist nur dann zuständig, wenn die Kostenentscheidung nicht im vorbereitenden Verfahren ergeht.

2) Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Teil 3 VV RVG wird eine wegen desselben Gegenstands nach den Nummern 2300 bis 2303 entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG findet auch im finanzgerichtlichen Verfahren Anwendung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAE-14996

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Münster, Beschluss v. 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11 KFB

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen