Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers: Dauerhafter Einsatz im Terminalbereich eines Flughafengeländes
Leitsatz
Ein Leiharbeitnehmer, der für die gesamte Zeit seines Dienstverhältnisses bei einem mit dem Verleiher konzernverbundenen Unternehmen
im Terminalbereich eines Flughafengeländes eingesetzt wird, begründet dort eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn er sich zu
Beginn der Tätigkeit bzw. bei einer jahresübergreifenden Beschäftigung zum jeweiligen Beginn des für die Besteuerung maßgeblichen
Veranlagungszeitraums darauf einrichten konnte, dauerhaft an diesem Arbeitsort tätig zu werden (ex ante-Betrachtung).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 7 DStRE 2013 S. 333 Nr. 6 EFG 2012 S. 1738 Nr. 18 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 9 StBW 2012 S. 919 Nr. 20 GAAAE-14995
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.02.2012 - 11 K 3870/10 E
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