Keine Anerkennung einer 18 Jahre dauernden, nachhaltig Verluste erzielenden Rechtsanwaltstätigkeit
Leitsatz
Bei den Einkünften aus einem freien Beruf können an das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht keine geringeren Anforderungen
gestellt werden als bei den gewerblichen Einkünften. Bei einer Anwaltskanzlei spricht der Beweis des ersten Anscheins für
eine Gewinnerzielungsabsicht des Rechtsanwalts. Allerdings spricht es gegen eine Gewinnerzielungsabsicht, wenn ihm hohe andere
Einkünfte zustehen und er es trotz ständiger und nachhaltiger Verluste (hier: 92.000 € über 18 Jahre) unterlässt, Maßnahmen
zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebes zu ergreifen. Ungklärte hohe Honoraraußenstände ändern hieran
nichts.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1842 Nr. 19 StBW 2012 S. 823 Nr. 18 SAAAE-14991
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