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FG Baden-Württemberg 08.02.2012 4 K 3064/10, NWB 33/2012 S. 2675

Einkommensteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verwendung eines privaten Bankkontos

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist beim Gesellschafter einer GmbH zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt. Wenn ein Schuldner der GmbH auf ein privates Bankkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers leistet, ohne dass eine entsprechende Anweisung hierzu erfolgt ist, sind zwar nicht bereits die erfolgten Gutschriften als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten, wohl aber der Umstand, dass die GmbH nicht die unverzügliche Weiterleitung verlangt hat. Dass der Kläger in der Folge von dem privaten Konto auch an die GmbH gerichtete Rechnungen beglichen hat und dass die verschiedenen Zahlungsvorgänge (sowohl die Zuflüsse auf dem privaten Konto als auch die Abflüsse von diesem Konto) in der Buchhaltung der GmbH erfasst wurden, vermag nach dem

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