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Einkommensteuer | Teile von gemischt genutzten Räumen sind kein „häusliches Arbeitszimmer”
Mit Urteil vom hat das FG Düsseldorf zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der Wohnung stehen, generell unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG fallen oder ein teilweiser Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben möglich ist. Des Weiteren stritten die Beteiligten um die steuerliche Berücksichtigung der anteiligen Mietaufwendungen für die „Arbeitsecke” im Wohn-/Esszimmer. Hierzu führte das Finanzgericht u. a. aus, dass die anteiligen Aufwendungen für Küche, Diele und Bad/WC keine abzugsfähigen Betriebsausgaben i. S. von § 4 Abs. 4 EStG seien. Aufwendungen für die eigene Wohnung könnten bei der Einkommensteuer grds. nicht abgezogen werden, weil es sich bei diesen [i]Geserich, NWB 6/2012 S. 448Aufwendungen regelmäßig um solche der privaten Lebensführ...BStBl 2010 II S. 672