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Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften geplant
[i]Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de veröffentlichtAm wurde der Referentenentwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes – MicroBilG zu Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften an die Länder und Verbände versandt. Während Einzelkaufleute bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz von der Buchführung und der Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlüssen befreit wurden, standen einer Entlastung der Kleinstkapitalgesellschaften bisher zwingende europarechtliche Vorgaben entgegen. Kleinstbetriebe in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) unterliegen derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung.
Mit den nun vorgeschlagenen Neuregelungen des MicroBilG sollen die Optionen, die die vor Kurzem in Kraft getretene europäische Micro-Richtlinie (2012/6/EU) gewährt, weitestgehend ausgenutzt werden. Profitieren sollen alle Kleinstkapitalgesellschaften (rund 500.000 Unternehmen in Deutschland), die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:
Umsatzerlöse bis 700.000 €,
Bilanzsumme bis 350.000 € sowie