Regelmäßige Arbeitsstätte bei einem Leiharbeitnehmer
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Kann ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses bei einem mit dem Verleiher verbundenen Unternehmen (Entleiher) eingesetzt wird, eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher begründen (ex ante-Betrachtung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
LAAAE-14723