Tatsächlicher Vollzug eines Vereinbarungstreuhandverhältnisses
an GmbH-Geschäftsanteilen
Feststellungslast für eine vom
zivilrechtlichem Eigentum abweichende Zurechnung liegt beim
Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Wird ein erklärter Verlust aus
einer Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG mit dem
Abschluss eines Vereinbarungstreuhandverhältnisses an den
GmbH-Geschäftsanteilen begründet so trägt die Feststellungslast für die
steuerrechtliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses der Steuerpflichtige, da
nicht jede als „Treuhandvertrag” bezeichnete Vereinbarung zum
Vorliegen eines steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnisses führt.
2. Weist der Steuerpflichtige nicht
nach, dass er seine im Treuhandvertrag niedergelegten Pflichten als Treugeber
nachgekommen ist und er insbesondere seine Rechte und Pflichten als
GmbH-Gesellschafter nach Anweisungen des Treuhänders ausgeübt hat, so ist das
Treuhandverhältnis mangels tatsächlichem Vollzug nicht anzuerkennen.
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 825 Nr. 18 ZAAAE-14701
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