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FG München Urteil v. - 7 K 1217/09

Gesetze: EStG 2006 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) bb) EStG 2006 § 22 Nr. 1 S. 1 ZPO § 323

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Besteuerung beim Empfänger der Versorgungsleistungen mit Ertragsanteil bei fehlender Abänderbarkeit

Leitsatz

Werden Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart, sind diese nach der BFH-Rechtsprechung zwar „im Regelfall” abänderbar mit der Folge, dass sie beim Empfänger voll und nicht mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind. Ergibt sich aus dem Übergabevertrag aber, dass sich die an die Eltern des Übernehmers zugesagten monatlichen Zahlungen beim Tod eines der Elternteile nicht verringern und fehlen Anhaltspunkte, dass die Zahlungsverpflichtung von der Leistungsfähigkeit des Übernehmers abhängig ist, so sind die zugesagten Versorgungsleistungen nicht abänderbar und damit beim Empfänger als Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAE-14700

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 18.06.2012 - 7 K 1217/09

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