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FG Köln Beschluss v. - 13 K 2588/09 (PKH)

Gesetze: ZPO § 114, ZPO § 116, InsO § 207 Abs 1, FGO § 142 Abs 1

Prozesskostenhilfe:

Erfolgsaussichten eines Antrags des Insolvenzverwalters

Leitsatz

Prozesskostenhilfe wird nicht für einen Finanzgerichtsprozess bewilligt, den der Insolvenzverwalter schon deshalb nicht führen muss, weil die Masse noch nicht einmal die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Wenn gem. § 207 Abs. 1 InsO das Insolvenzverfahren alsbald eingestellt werden muss, wäre ein Finanzgerichtsprozess zugunsten des Insolvenzschuldners mutwillig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-14685

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Beschluss v. 13.06.2012 - 13 K 2588/09 (PKH)

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