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Praxis- und Zweifelsfragen bei der Anrechnung ausländischer Steuern
Anrechnung ausländischer Steuern
Trotz grundsätzlichem Bekenntnis der Bundesregierung zur Freistellungsmethode nimmt die Bedeutung der Anrechnungsmethode, die 1956 aus dem anglo-amerikanischen Recht in das deutsche Recht importiert wurde, weiterhin zu. Dies liegt zum einen an zahlreichen rein innerstaatlichen Switch-over- oder Subject-to-tax-Regelungen, die eine Minder- bzw. Keinmalbesteuerung verhindern sollen. Zum anderen ist dies dem Trend geschuldet, solche Klauseln bereits im Abkommen selbst zu integrieren und damit die Inanspruchnahme der Freistellungsmethode an die Erfüllung zusätzlicher Anforderungen zu knüpfen. Anrechnungssachverhalte sind daher in praxi alles andere als selten. Hinzu kommt, dass die Thematik gerade in jüngster Zeit eine besondere Aktualität und Brisanz gewonnen hat: Seit der Absenkung der Körperschaftsteuer auf 15 % entstehen bei Kapitalgesellschaften regelmäßig Anrechnungsüberhänge. Dies geschieht, da einerseits weltweit nur wenige Staaten einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz aufweisen und andererseits, weil rigide Tatbestandsvoraussetzungen sowie teilweise noch ungeklärte Folgefragen auf der Rechtsfolgenebene die grundsätzlich mögliche und notwendige...