Olympischer Gedanke in der Eurozone?
„Schneller, höher, stärker” [i]Citius, altius, fortius! lautet das Motto der olympischen Spiele, das sich im Lauf der Zeiten zum „Dabei sein ist alles” gewandelt hat. Übertragen auf die Eurozone scheint sich eine ähnliche Wandlung vollzogen zu haben, denn nach Jahrzehnten des mit der gemeinsamen Währung verbundenen Aufschwungs zeigt die aktuelle Krise, dass es bei vielen Staaten ausschließlich um die Zugehörigkeit zur gemeinsamen Währung geht. Während sich die Athleten in nationalen Vorausscheidungen für das alle vier Jahre stattfindende größte Sportspektakel qualifizieren müssen, galten für die Mitgliedstaaten der Eurozone vergleichbare Kriterien, die es einzuhalten galt. Doch mittlerweile gibt es für einige der Teilnehmer nur noch die Möglichkeit an der Währungszone teilzunehmen, indem sie die stimulierende Substanz – Geld – unter Rettungsschirmen von anderen stärkeren Teilnehmern des Teams Euro erhalten. Die Wiege Olympias liegt in Griechenland, die aktuellen Spiele finden in London statt, wo seit jeher mit britischen Pfund gezahlt wird. Ein schadenfrohes Lächeln aus der City ist bei den aktuellen Skandalen um britische Großbanken allerdings nicht zu erwarten.
Aufgrund seines Reichtums [i]Fluchtpunkt Norwegen?an natürlichen Ressourcen ist Norwegen zu einem bedeutenden Staat geworden und das nicht nur ökonomisch. Heute treiben multinationale Gesellschaften von überall her Geschäfte mit Norwegen und investieren dort. Zentrale Frage ist deshalb, wie juristische Personen in Norwegen besteuert werden, insbesondere hinsichtlich ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. In dieser Ausgabe finden Sie einen Überblick über die Besteuerung juristischer Personen in Norwegen im Hinblick auf internationale Steuerplanung von multinationalen Gesellschaften, die mit Norwegen Geschäfte treiben bzw. dort investieren. Nach einer Darstellung der Rechtsgrundlagen, des Körperschaftsteuersystems, anderer Steuern auf das Einkommen juristischer Personen und der Besteuerung von Verlusten wird die internationale Unternehmensbesteuerung Norwegens dargestellt – auch unter Berücksichtigung der jüngeren Entwicklungen.
Mit seinem Urteil [i]Möglichkeit der identitätswahrenden Sitzverlegung in der EUvom in der Rs. VALE (C-378/10) hat sich der Gerichtshof den Schlussanträgen von GA Jääskinen weitgehend angeschlossen und einen primärrechtlichen Anspruch auf eine identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen anerkannt. Das Urteil schließt die Lücke, die das Cartesio-Urteil des EuGH aus dem Jahr 2008 noch offen gelassen hatte. Es verpflichtet den Aufnahmemitgliedstaat, eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats errichtete Gesellschaft, die eine der Rechtsformen des Aufnahmemitgliedstaats unter Aufgabe ihrer bisherigen Eigenschaft einer Gesellschaft des Rechts ihres Herkunftsmitgliedstaates annehmen will unter Wahrung ihrer Identität in seine Rechtsordnung aufzunehmen und den Handelsregistereintrag zuzulassen.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 15 / 2012 Seite 1
NWB OAAAE-14654