Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft
Überträgt ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft betrieblich beteiligt ist (Bezug: § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).
Vermögensgegenstände im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft stellen anders als zum Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft zählende Vermögensgegenstände steuerrechtlich Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ihres gewerblich tätigen Gesellschafters dar, soweit dieser betrieblich am Gesamthandsvermögen der vermö...