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WPK: Beirat beschließt Änderung von § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung)
Am hatte sich der Beirat der WPK für eine Änderung der Berufssatzung für WP/vBP dahingehend ausgesprochen, dass der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Abs. 1 ergänzt werden soll. In diesem neuen Abs. 1 soll dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung” Rechnung getragen werden. Die derzeitigen Abs. 1-4 des § 24b BS WP/vBP sollen inhaltlich unverändert zu den neuen Abs. 2-5 werden.
Weder die APAK noch die Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen haben gegen die vorgesehene Berufssatzungsänderung Bedenken erhoben. Auch aus dem Berufsstand einschließlich der Berufsverbände waren die Reaktionen durchgängig positiv. In seiner Sitzung am hat der Beirat daraufhin folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 24b wird wie folgt geändert:
Dem Absatz 1 wird folgender A...