Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zur elektronischen Rechnungsanerkennung im UStG
I. Vorbemerkungen
Durch die Änderung des § 14 Abs. 1 und 3 UStG durch Art. 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen bereits seit dem neu gefasst worden. Das NWB EAAAE-12978 zu Detailfragen zur vereinfachten elektronischen Rechnungsstellung aus Sicht der Finanzverwaltung Stellung bezogen.
II. Anforderungen an eine elektronische Rechnung
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 8 UStG) die
in einem elektronischen Format
ausgestellt und
empfangen
wird.
Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der früheren Rechtslage deutlich reduziert. Die Beschränkung auf bestimmte Übermittlungsarten wurde abgeschafft. Seit dem können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine von einem Standard-Telefax an ein Standard-Telefax oder eine von einem Computer-Telefax/Fax-Server an ein Standard-Telefax übermittelte Rechnung gilt – nach der neuen Verwaltungsauffassung – als Papierrechnung und ...