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NWB Nr. 32 vom Seite 2610

Steuerbefreiung für Berufsverbände

Die Bedeutung des für die Praxis

Dr. Gianna Burret

[i]BFH, Urteil vom 13. 3. 2012 - I R 46/11 NWB MAAAE-09981 Berufsverbände spielen im deutschen Wirtschaftsleben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinigung als „Berufsverband” die Befreiung von der Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG und von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 10 GewStG in Anspruch nehmen kann, ist damit überaus praxisrelevant. Die Befreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG gilt für Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und die nicht mehr als 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Diese Grenzen und Einschränkungen der Steuerbefreiung sind weitgehend geklärt und Gegenstand zahlreicher Abhandlungen. Anlass zu Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern bietet hingegen nach wie vor die Frage, ob eine Vereinigung überhaupt als „Berufsverband” zu qualifizieren ist und welche Anforderungen insoweit an die Satzung zu stellen sind. Hierzu hat nun der BFH in seinem Urteil vom - I R 46/11 NWB MAAAE-09981 Stellung genommen.

I. Hintergrund

[i]FG Baden-Württemberg stellt strenge Kriterien an die Qualifizierung als BerufsverbandIn dem Verfahren I R 46/11 hatte der BFH über ein erstinstanzliches

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