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Widerrufsvorbehalt bei Anrechnungsverfügung zweifelhaft
[i]Aufteilung einer Erstattung bei Trennung der EheleuteIn den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung immer wieder mit § 37 Abs. 2 AO auseinandergesetzt, so u. a. auch mit der Frage, nach welchen Regeln eine sich ergebende Erstattung aufgeteilt wird, wenn sich Eheleute zwischenzeitlich getrennt haben. Mit dieser in der Praxis oft zu beantwortenden Frage hatte sich der BFH erst im letzten Jahr erneut beschäftigen müssen. In seinem Urteil vom - VII R 42/10 (BStBl 2011 II S. 607) hat er seine Rechtsprechung weiterentwickelt. Gegenüber bisher ergeben sich wichtige Änderungen, denn nunmehr sind ohne Tilgungsbestimmungen geleistete Vorauszahlungen zunächst auf die festgesetzte Einkommensteuer der Eheleute anzurechnen. Die Finanzverwaltung hat die aktuelle [i]Baum, NWB 12/2012 S.985Entwicklung der Rechtsprechung in einem (BStBl 2012 I S. 149) aufgegriffen.
[i]WiderrufsvorbehaltSeit Kurzem versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügungen in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Eheleuten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Zu Beginn dieser Praxis enthielten die Bescheide keine Begründung. Nunmehr erfolgt der Hinweis, dass der Vorbehalt sicherstellen soll, dass ggf. auftretende Änderungen bei der Anrechnung von [i]www.dstv....