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NWB Nr. 32 vom Seite 2599

Zwangsweise Anpassung der Geschäftsführervergütung

Dr. Ronny Jänig und Dr. Boris Jan Schiemzik

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2629„Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten”, denkt man. Doch manches Gericht erlaubt eine zwangsweise Herabsetzung der Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers. Begründet wird dies mit einem Verweis auf § 87 Abs. 2 AktG, der eine zwangsweise Herabsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder erlaubt. In der GmbH-Beraterpraxis taucht das Thema nicht nur in wirtschaftlichen Krisensituationen auf. Häufig ist die Zwangsherabsetzung der Vergütung ein weiteres Mittel der „Kriegsführung” bei Streitigkeiten zwischen geschäftsführenden Gesellschaftern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Voraussetzungen der zwangsweisen Herabsetzung

[i]Unklare RechtslageDie fehlende Regelung der Problematik im GmbHG wirft für den Berater viele Fragen auf. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen, unter denen eine Herabsetzung der Vergütung erfolgen darf. Der von den Gerichten auch für das GmbH-Recht herangezogene § 87 Abs. 2 AktG verlangte bis 2009 eine wesentliche Verschlechterung der [i]Verschlechterung der Lage der Gesellschaft und Unbilligkeit der Weitergewährung der VergütungLage der Gesellschaft und eine schwere Unbilligkeit für die Gesellschaft durch die Weitergewährung der Bezüge. Die aktuelle Gesetzesfassung des § 87 Abs. 2 AktG lässt indes eine „einfache” Verschlechterung und eine „einfach...

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