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Mobilfunkgeräte als unentgeltliche Wertabgabe?
Die umsatzsteuerliche Behandlung unentgeltlicher Abgaben
[i]BMF-Schreiben vom 2. 1. 2012, BStBl 2012 I S. 60Vielfach werden Endverbraucher durch die kostenlose Zugabe von z. B. Elektronikartikeln zum Abschluss längerfristiger Verträge bewegt. In vielen Fällen wird jedoch, wie so oft, die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn am Ende wartet die Umsatzsteuer! Diese entwickelt sich zunehmend zum Dorn im Auge vieler Marketingstrategen. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist z. B. die Abgabe von Mobilfunkgeräten an Endverbraucher ohne Berechnung als umsatzsteuerliche Wertabgabe aus unternehmerischen Gründen gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG zu werten. In dem Kontext ist besonderes Augenmerk auf die nachfolgend behandelten Urteile zum Vorsteuerabzug bzw. zur Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe, Lösungsmöglichkeiten und die Umsetzungen der Rechtsprechung durch die Verwaltung (u. a. BStBl 2012 I S. 60) zu legen.
I. Erarbeitung des Sachverhalts
[i]Selbständige VermittlerDer Abschluss von Mobilfunkverträgen zwischen Endkunden und Netzbetreibern wird in der Praxis oft durch selbständige Vermittler eingefädelt. Hierbei erhalten Endkunden als S. 2645Zugabe für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber z. B. ein Mobilfunkgerät, welches der selbständige Vermittler diesen in seinem Nam...